Beschreibung folgt in Kürze.
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
name des gesellschafters wird aus der Gesellschaft ausgeschlossen.Eine Gesellschafterausschluss durch Beschluss ist aufgrund § ausschlussklausel im gesellschaftsvertrag des Gesellschaftsvertrags möglich, ohne dass es der Erhebung einer Ausschlussklage bedarf.Die Geschäftsführung wird angewiesen, eine aktualisierte Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 1 GmbHG zum Handelsregister einzureichen und eine Meldepflicht der Gesellschaft zum Transparenzregister zu prüfen und ggf. zu erfüllen.
Begründung:
Die Ausschließung von
Folgender wichtiger Grund liegt in der Person von
Das Vorliegen des wichtigen Grundes lässt die weitere Mitgliedschaft in der Gesellschaft aufgrund der folgenden Abwägungsgesichtspunkte als untragbar erscheinen:
Der wichtige Grund lässt sich auch nicht auf eine andere Weise als durch Ausschließung aus der Gesellschaft beheben, denn:
Metadaten
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Experte zum Thema
Dr. Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @SOLVING TAX
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Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
Beispiel: Marlene Musterfrau
Grund, der die Ausschließung rechtfertigt. In Betracht kommen verhaltensbedingte Gründe oder verhaltensunabhängige personenbedingte Gründe.
Beispiele für verhaltensbedingte Gründe: viele kleinere oder eine besonders schweren Pflichtverletzung, schuldhafte Herbeiführung eines unheilbaren Gesellschafterzerwürfnisses,erhebliche unzulässige Privatentnahmen unter Verweigerung der Rückzahlung.
Beispiele für personenbedingte Gründe: Andauernde schwere Erkrankung, mangelnde Vertrauens- oder Kreditwürdigkeit, ungeordnete Vermögensverhältnisse.
die Umstände des Ausschlussgrundes und dessen Bedeutung für die Gesellschaft in ihrer jeweils konkreten Ausprägung sowie
die Stellung des betreffenden Gesellschafters in der Gesellschaft
Beispiele für mögliche mildere Mittel: Anteilsübertragung auf einen Dritten, Vereinbarung einer Treuhandkonstellation, Entzug etwaiger Sonderrechte, Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Abmahnung