Zur Abschlussprüfung sind Gesellschaften erst verpflichtet, wenn sie bestimmte Größenmerkmale überschritten haben. Daneben ist auch bei kleineren Gesellschaften stets eine freiwillige Abschlussprüfung möglich.
Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG) und Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften als persönlich haftenden Gesellschaftern (z.B. GmbH & Co. KG) müssen zwei der folgenden drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten worden sein, damit sie prüfungspflichtig sind [316 Abs. 1 HGB]:
Bilanzsumme: 7,5 Mio. € Umsatzerlöse: 15 Mio. € Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt: 50
Bei Personengesellschaften (oHG, KG) mit mindestens einer natürlichen Person als persönlich haftenden Gesellschafter müssen zwei der folgenden drei Merkmale an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten worden sein, damit sie prüfungspflichtig sind [§§6, 1 PublG]:
Bilanzsumme: 65 Mio. € Umsatzerlöse: 130 Mio. € Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt: 5.000
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Metadaten
Free
Experte zum Thema
Dr. Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @SOLVING TAX
- Unverbindlich anfragen
- Individuelles Angebot erhalten
- Fragen zur Vorlage rechtssicher klären
Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
Beispiel: 2022