Wie funktioniert's
Mit dieser Vorlage können Gesellschafter ihre Interessen am Unternehmen bündeln und sich zur einheitlichen Ausübung ihrer Stimmrechte zusammenschließen. Der Pool wird in der Form einer (Innen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne Gesamthandsvermögen organisiert. Die Gesellschafterstellung der Poolmitglieder am Unternehmen bleibt hiervon unberührt.
Was ist ein Poolvertrag?
Ein Poolvertrag (auch Stimmbindungsvertrag, Konsortialvertrag oder Schutzgemeinschaftsvertrag genannt) ist eine Vereinbarung zwischen mehreren Gesellschaftern eines Unternehmens, durch die sie sich verpflichten, ihre Stimmrechte einheitlich auszuüben. Die Poolmitglieder wählen einen Poolsprecher, der ihre gebündelten Interessen vertritt und das Stimmrecht für alle Poolmitglieder wahrnimmt.
Zwei Hauptanwendungsgebiete
Poolverträge werden in zwei sehr unterschiedlichen Kontexten eingesetzt, die jeweils eigene Zielsetzungen verfolgen.
1. Familienunternehmen und Generationenübergang
In Familienunternehmen dienen Poolverträge der Bündelung von Interessen innerhalb von Familienstämmen oder über mehrere Generationen hinweg. Besonders relevant werden sie, wenn die dritte Generation nach dem Unternehmensgründer durch Schenkungen der zweiten Generation Gesellschafter wird. Der Poolvertrag wirkt als Präventionsmechanismus gegen einen möglichen Machtverlust und verhindert, dass Konflikte auf emotionaler oder sachlicher Ebene zu einer Schwächung der Position führen.
Typische Anwendungsfälle sind:
- Mitglieder eines Familienstammes bündeln ihre Stimmrechte gegenüber anderen Familienstämmen
- Sicherung des Einflusses der älteren Generation während der schrittweisen Übergabe von Anteilen
- Kleinere Gesellschafter schließen sich zusammen, um relevante Sperrminoritäten zu erreichen
- Erfüllung der Voraussetzungen für steuerliche Vergünstigungen nach § 13b ErbStG
2. Venture Capital und Finanzierungsrunden
Bei Startups und Finanzierungrunden erfüllt der Poolvertrag eine völlig andere Funktion: Er bündelt viele Investoren zu einem zentralen Ansprechpartner, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten. Gerade bei frühen Finanzierungsrunden können sich eine größere Anzahl an (Angel) Investoren an einem Startup beteiligen. Ohne Pooling würden die einzelnen Investoren das Startup handlungsunfähig machen und für professionelle Venture-Capital-Gesellschaften unattraktiv erscheinen lassen.
Venture-Capital-Gesellschaften wollen nicht mit vielen Einzelinvestoren verhandeln. Sie benötigen einen zentralen Ansprechpartner, der Vertragsänderungen durch Mehrheitsbeschluss herbeiführen kann. Der Poolvertrag ermöglicht damit weitere Finanzierungsrunden und Exit-Szenarien. Das Startup bleibt trotz vieler Investoren operativ flexibel und kann weiterhin Wagniskapital aufnehmen – eine essenzielle Voraussetzung für langfristiges Wachstum.
Zentrale Vorteile des Pooling
Im Familienunternehmen verhindert der Poolvertrag, dass einzelne Poolmitglieder ihre Stimmrechte unterschiedlich ausüben. Er sichert den geordneten Generationenübergang mit klaren Mehrheitsverhältnissen und ermöglicht steuerliche Vergünstigungen bei Schenkungen und Erbschaften. Bei Startups und Investoren schafft das Pooling die notwendige Transparenz und Sicherheit für einfache Vertragsänderungen, Anschlussfinanzierungen oder Übernahmen.
Die Investoren profitieren davon, dass ihr Startup handlungsfähig bleibt und für VCs interessant ist. Dies bedeutet günstige Bedingungen für höhere Renditen durch erfolgreiche Exit-Szenarien. Das Startup kann viele Investoren beteiligen, ohne seine Flexibilität zu verlieren.
Wichtige Regelungsinhalte dieser Vorlage
Diese Vorlage regelt umfassend alle wesentlichen Aspekte eines Poolvertrags:
- Stimmbindung: Verpflichtung zur einheitlichen Stimmrechtsausübung bei allen Gesellschafterbeschlüssen
- Poolsprecher und Stellvertreter: Wahl, Befugnisse, Vergütung und Haftungsbeschränkung
- Unwiderrufliche Vollmacht: Zur Ausübung der Gesellschafterrechte durch den Poolsprecher
- Poolversammlungen: Einberufung, Durchführung (physisch/virtuell), Beschlussfassungen und Mehrheiten
- Beitritt neuer Mitglieder: Aufnahme weiterer Poolmitglieder, Rechtsnachfolge und Wandeldarlehen
- Vertragsdauer und Kündigung: Laufzeit und ordentliche/außerordentliche Kündigungsrechte
Wie funktioniert das Stimmrechtspooling in der Praxis?
Bei wichtigen Entscheidungen beruft der Poolsprecher eine Poolversammlung ein, wobei eine Einladungsfrist von mindestens einer Woche zu beachten ist. Alle Poolmitglieder erhalten die relevanten Informationen und Unterlagen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. In der Poolversammlung wird über die einheitliche Stimmrechtsausübung abgestimmt. Die Stimmgewichte richten sich dabei nach der jeweiligen Beteiligung am Unternehmen: Je EUR 1,– Geschäftsanteil gewährt eine Stimme in der Poolversammlung.
Das Abstimmungsergebnis – in der Regel durch einfache Mehrheit, bei Vertragsänderungen durch Einstimmigkeit herbeigeführt – bindet alle Poolmitglieder. Der Poolsprecher übt anschließend das gebündelte Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung des Unternehmens aus.
Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten
Der Pool ist eine nicht rechtsfähige (Innen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff. BGB. Er nimmt nicht am Rechtsverkehr teil und bildet kein Gesamthandsvermögen. Eine kaufmännische Buchführung und Bilanzierung ist mangels Gesamthandsvermögen nicht erforderlich. Grundsätzlich bedarf ein Poolvertrag keiner besonderen Form, jedoch wird vorsorglich Schriftform empfohlen. Bei Verpflichtungen zur Übertragung von GmbH-Anteilen kann gemäß § 15 Abs. 3, 4 GmbHG notarielle Beurkundung erforderlich sein.
Steuerliche Aspekte – § 13b ErbStG
Poolverträge können zur Erfüllung der Voraussetzungen für erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigungen nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG dienen. Anteile mehrerer Gesellschafter können "kumuliert" in den Begünstigungsbereich gebracht werden, wenn diese folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Verpflichtung, über die Anteile nur einheitlich zu verfügen
- Übertragung ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner
- Einheitliche Ausübung des Stimmrechts gegenüber nichtgebundenen Gesellschaftern
Bei Einhaltung dieser Voraussetzungen können auch Beteiligungen unter 25% die erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen erhalten – entweder 85% oder 100% Verschonungsabschlag von der Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zu beachten ist jedoch die Behaltensfrist von fünf bzw. sieben Jahren: Wird die Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbündelung innerhalb dieser Frist aufgehoben, kommt es zur zeitanteiligen Nachversteuerung.
Eintragung im Gesellschaftsregister
Die Poolmitglieder können optional die GbR im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Dies ist nicht zwingend erforderlich, wird aber zur Schaffung von Rechtssicherheit empfohlen. Die Vorlage enthält entsprechende Regelungen zur Eintragung und Kostenverteilung, über die in einer gesonderten Gesellschafterversammlung im Wege eines Umlaufbeschlusses entschieden wird.
Transparenzregister und Meldepflichten
Durch einen Poolvertrag können Meldepflichten zum Transparenzregister nach § 20 Abs. 1 GWG entstehen, wenn durch die Stimmbindung mehr als 25% der Stimmrechte betroffen sind. Nach den FAQ des Bundesverwaltungsamts ist zu melden, wer den Pool beherrscht. Die vorliegende Vorlage ist jedoch so gestaltet, dass bei reiner Mehrheitsentscheidung keine einzelne Person als wirtschaftlich Berechtigter gilt. Eine Meldung sollte daher nur erforderlich sein, wenn der Poolsprecher selbst mehr als 25% der Kapitalanteile hält oder mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert.
Besonderheiten dieser bilingualen Vorlage
Diese Vorlage ist vollständig in Deutsch und Englisch verfasst, was sie besonders für international tätige Unternehmen oder Investoren wertvoll macht. Sie enthält moderne Regelungen für physische und virtuelle Poolversammlungen per Video, Telefon oder anderen Telekommunikationsmitteln. Die Beschlussmehrheiten sind flexibel anpassbar, um verschiedenen Unternehmensstrukturen gerecht zu werden.
Für wen ist diese Vorlage geeignet?
Diese Vorlage eignet sich für unterschiedliche Zielgruppen:
- Familienunternehmen mit mehreren Familienstämmen oder Generationenübergängen
- Gesellschafter, die gemeinsam Minderheiten- oder Mehrheitsrechte ausüben wollen
- Startups mit vielen Business Angels oder Crowdinvesting
- Unternehmen, die Venture-Capital-Finanzierungen anstreben
- Investorengruppen, die gemeinsam auftreten und ihre Handlungsfähigkeit bewahren wollen
Wichtige Hinweise
Aufgrund der komplexen rechtlichen und steuerlichen Implikationen sollte vor Abschluss eines Poolvertrags fachkundige Beratung eingeholt werden. Die folgenden Punkte sind besonders zu beachten:
- Gesellschaftsvertrag prüfen: Stellen Sie sicher, dass Stimmbindungen nicht ausgeschlossen sind
- Laufzeit sorgfältig wählen: Bei Familienunternehmen Flexibilität nachfolgender Generationen berücksichtigen; bei Startups Exit-Szenarien nicht behindern
- Transparenzregister: Prüfen Sie mögliche Meldepflichten und nehmen Sie erforderliche Meldungen vor
📃 Beschlussvorlage (Vorschau)
Poolvertrag
Präambel
Zur Bündelung ihrer Interessen am Unternehmen schließen sich die Poolmitglieder zu einem Pool in der Form einer (Innen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne Gesamthandsvermögen zusammen. Die Gesellschafterstellung der Poolmitglieder am Unternehmen bleibt hiervon unberührt.
Die Poolmitglieder beabsichtigen, die in diesem Vertrag gebündelten Interessen an der
Die Poolmitglieder stimmen darin überein, dass sie so bald wie möglich alle erforderlichen Maßnahmen mit dem Ziel einer zügigen Eintragung der Gesellschaft im Gesellschaftsregister ergreifen.
Über die Eintragung und die diesbezügliche Kostenverteilung wird in einer gesonderten Gesellschafterversammlung im Wege eines Umlaufbeschlusses entschieden.
Dies vorausgeschickt, schließen die Poolmitglieder folgenden Poolvertrag:
-
Zweck und Umfang
-
Zweck dieser Vereinbarung ist die Zusammenfassung der Interessen der Poolmitglieder zur Sicherung des Einflusses auf das Unternehmen, insbesondere durch einheitliche Stimmabgabe aus den von diesem Poolvertrag erfassten Geschäftsanteilen des Unternehmens, sowie deren Vertretung durch einen Poolsprecher.
-
-
Den Bestimmungen dieses Poolvertrags unterliegen alle Geschäftsanteile an dem Unternehmen, die die Poolmitglieder gegenwärtig oder künftig an diesem halten.
-
-
Die Poolmitglieder verpflichten sich hiermit wechselseitig, ihre Stimmrechte aus allen diesem Poolvertrag unterliegenden Geschäftsanteilen bei allen Beschlüssen und Wahlen des Unternehmens, innerhalb und außerhalb von Gesellschafterversammlungen des Unternehmens nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen nur noch durch den Poolsprecher einheitlich wahrzunehmen oder sich übereinstimmend der Stimme zu enthalten.
-
-
Soweit in diesem Poolvertrag nichts anderes geregelt ist, bleiben sämtliche Rechte und Pflichten der Poolmitglieder aus ihren Geschäftsanteilen am Unternehmen von dieser Vereinbarung unberührt.
-
-
Poolsprecher
-
Zum ersten Poolsprecher wurde
name des poolsprechers ,
geboren amgeburtstag des poolsprechers ,
wohnhaftadresse des poolsprechers ,
erreichbar unter Telefon:telefon des poolsprechers ,
E-Mail:e-mail des poolsprechers ,gewählt. Die Wahl zum Poolsprecher erfolgt für die Dauer von jeweils 2 Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Hiervon abweichend wurde der erste Poolsprecher bis zum
amtszeitende des ersten poolsprechers gewählt.
-
-
Die Poolmitglieder können einen stellvertretenden Poolsprecher mit einfacher Mehrheit wählen. Der stellvertretende Poolsprecher vertritt den Poolsprecher, wenn dieser an der Ausübung seiner Funktion gehindert ist.
-
-
Eine Abberufung des Poolsprechers oder des stellvertretenden Poolsprechers kann mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen der stimmberechtigten Poolmitglieder erfolgen. Bei einer Abberufung ist der Betroffene vom Stimmrecht ausgeschlossen.
-
-
Scheidet der Poolsprecher und/oder der stellvertretende Poolsprecher als Gesellschafter des Unternehmens aus, so endet auch seine Funktion als Poolsprecher oder stellvertretender Poolsprecher. Die verbleibenden Poolmitglieder haben die freigewordene Position unverzüglich neu zu besetzen.
-
-
Der Poolsprecher und der stellvertretende Poolsprecher haben keinen Anspruch auf laufende Vergütung; jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen gegen entsprechenden Nachweis. Diese werden von sämtlichen Poolmitgliedern anteilig im Verhältnis ihres jeweiligen Beteiligungsumfangs am Unternehmen getragen.
-
-
Die Haftung des Poolsprechers und des stellvertretenden Poolsprechers ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt.
-
-
Vollmacht
-
Sämtliche Poolmitglieder erteilen hiermit – jeweils einzeln und für sich – dem jeweiligen Poolsprecher und dem jeweiligen stellvertretenden Poolsprecher für die Dauer ihrer jeweiligen Amtszeit eine unwiderrufliche Vollmacht zur Ausübung ihrer Gesellschafterrechte gemäß der Anlage mit der Vollmacht.
-
-
Soweit die Ausübung anderer Gesellschafterrechte als von Stimmrechten eines Poolmitglieds betroffen ist, ist der Poolsprecher sowie der jeweils stellvertretende Poolsprecher im Innenverhältnis zur Nutzung der Vollmacht nur berechtigt, wenn der jeweilige Vollmachtgeber dem zuvor zugestimmt hat, sofern nicht nach den alle Gesellschafter des Unternehmens treffenden Regelungen, etwa der Satzung, einer Beteiligungsvereinbarung oder auch eines Wandeldarlehensvertrags, eine entsprechende Handlungs- bzw. Zustimmungspflicht besteht. Haben die Poolmitglieder einen Beschluss über die einheitliche Ausübung des Stimmrechts gefasst, so ist der Poolsprecher verpflichtet, gemäß dem Beschluss abzustimmen. Kommt ein solcher Beschluss nicht zustande, weil die hierfür erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde, hat der Poolsprecher sich der Stimme zu enthalten. Kommt ein solcher Beschluss hingegen nicht zustande, weil eine (auch telefonische) Beschlussfassung der Poolversammlung nicht mehr rechtzeitig erfolgen konnte, stimmt der Poolsprecher nach seinem pflichtgemäßen Ermessen ab. Dieses eigene Entscheidungsrecht gilt auch für die Erklärung des Verzichts auf die Form- und Fristerfordernisse einer Ladung oder Abhaltung einer Gesellschafterversammlung durch den Poolsprecher.
-
-
Die Poolmitglieder sind verpflichtet, die Vollmacht gemäß der Anlage mit der Vollmacht gesondert zu erteilen. Ferner sind die Poolmitglieder verpflichtet, die Vollmacht nach jeder Wahl eines Poolsprechers und/oder stellvertretenden Poolsprechers in entsprechender Form zu wiederholen; jedes neu hinzutretende Poolmitglied ist verpflichtet, eine entsprechende Vollmacht unverzüglich zu erteilen und dem Poolsprecher im Original vorzulegen.
-
-
Poolversammlung
-
Die Poolmitglieder entscheiden durch Beschluss.
-
-
Das Stimmrecht eines Poolmitglieds richtet sich nach den von ihm am Unternehmen gehaltenen Geschäftsanteilen. Je EUR 1,– eines Geschäftsanteils am Unternehmen gewähren bei den Abstimmungen in der Poolversammlung eine Stimme.
-
-
Poolversammlungen können physisch oder nicht-physisch per Video, Telefon oder sonstigen Telekommunikationsmitteln abgehalten werden. Möglich ist auch eine Verbindung verschiedener Elemente einer physischen und nicht-physischen Teilnahme. Jedes Poolmitglied ist auf Verlangen berechtigt, an einer Gesellschafterversammlung nicht-physisch per Video, Telefon oder sonstigen Telekommunikationsmitteln teilzunehmen.
-
-
Poolversammlungen werden vom Poolsprecher mit einer Frist von mindestens einer Woche in Textform (§ 126b BGB) unter Ankündigung der Tagesordnung einberufen, wobei der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Poolversammlung nicht mitzuzählen sind. In dringenden Fällen kann der Poolsprecher die Frist angemessen verkürzen und auch mündlich einladen. Die Art der Poolversammlung (physisch oder nicht-physisch) steht im Ermessen des Poolsprechers. Die Einladung hat Angaben über die Möglichkeit einer nicht-physischen Teilnahme und bei einer physischen Poolversammlung auch die Angabe des Ortes der Poolversammlung zu enthalten. Die Wahl der jeweiligen Telekommunikationsmittel steht ebenfalls im Ermessen des Poolsprechers.
-
-
Der Poolversammlung obliegt die Beratung und Beschlussfassung zu allen ihr nach diesem Vertrag obliegenden Angelegenheiten; diese sind insbesondere:
-
-
Sämtliche das Unternehmen betreffende Angelegenheiten, wobei dem Zweck dieses Pools und den Interessen der Poolmitglieder Rechnung zu tragen ist.
-
-
Die Änderungen dieses Vertrages und die Aufnahme neuer Poolmitglieder.
-
-
Abberufung und Neuwahl des Poolsprechers und stellvertretenden Poolsprechers.
-
-
Der Poolsprecher oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter leitet die Poolversammlung und verkündet die Ergebnisse der Beschlussfassungen.
-
-
Die Poolversammlung ist – außer in dringenden Fällen – nur beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Stimmen teilnehmen oder vertreten sind. Fehlt es an dieser Voraussetzung, so ist eine neue Poolversammlung einzuberufen, die dann in jedem Fall beschlussfähig ist, worauf in der Einberufung hinzuweisen ist. In dringenden Fällen ist die Poolversammlung in jedem Fall beschlussfähig, wenn hierauf in der Einberufung unter Hinweis auf die Dringlichkeit hingewiesen wird. Ob ein dringender Fall vorliegt, beurteilt der Poolsprecher nach eigenem Ermessen. Der Poolsprecher ist verpflichtet, in einem solchen Fall das nach seinem Ermessen schnellstmögliche Kommunikationsmittel für die Einberufung zu wählen.
-
-
Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, werden sämtliche Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Änderungen und Ergänzungen dieses Poolvertrages bedürfen der Einstimmigkeit. Bezieht sich der Beschluss auf einen in der Gesellschafterversammlung des Unternehmens oder auf einen gemäß einer neben der Satzung des Unternehmens bestehenden Beteiligungsvereinbarung zu fassenden Beschluss, welcher dort einer qualifizierten Mehrheit oder der Einstimmigkeit bedarf, so gelten die dortigen Mehrheitserfordernisse auch bezogen auf die jeweils abgegebenen Stimmen der Poolmitglieder. Sehen die Satzung des Unternehmens oder sonstige alle Gesellschafter des Unternehmens bindende Vereinbarungen eine Stimmbindung oder auch eine sonstige Handlungspflicht von Gesellschaftern vor, so besteht auch im Rahmen des Pools eine entsprechende Mitwirkungs- oder Stimmverpflichtung. Nicht abgegebene Stimmen zählen als Enthaltung.
-
-
Poolmitglieder können sich in der Poolversammlung durch ein anderes Poolmitglied oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten vertreten lassen. Der Vertreter bedarf einer Vollmacht zumindest in Textform, die spätestens zu Beginn der Poolversammlung vorzulegen ist. Jedes Poolmitglied ist berechtigt, auch ohne physische oder nicht-physische Teilnahme an der Poolversammlung an der Beschlussfassung teilzunehmen, indem es seine Stimme zumindest in Textform vor Beginn der Poolversammlung gegenüber dem Leiter der Poolversammlung abgibt.
-
-
Der Leiter der Poolversammlung hat zu Nachweiszwecken, nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung, über sämtliche in der Poolversammlung gefassten Beschlüsse ein Protokoll zu fertigen, zu unterzeichnen und dieses sämtlichen Poolmitgliedern zuzuleiten.
-
-
Die Beschlussfähigkeit der Poolversammlung vorausgesetzt, können auch außerhalb einer Poolversammlung schriftlich oder in Textform Beschlüsse gefasst werden, die vom Poolsprecher in einer allen Poolmitgliedern zuzuleitenden Niederschrift festzuhalten sind. Dies ist insbesondere geboten, wenn auf anderem Weg eine Beschlussfassung durch die Poolversammlung nicht rechtzeitig vor einer Gesellschafterversammlung des Unternehmens möglich ist. In diesem Fall wird der Poolsprecher eine angemessene Frist zur Abstimmung setzen; bleibt eine Stimmabgabe innerhalb dieser Frist aus, gilt dies als Enthaltung des betreffenden Poolmitglieds.
-
-
Auskunfts- und Informationsrechte
Sämtliche Poolmitglieder haben jederzeit das Recht, vom Poolsprecher Informationen über das Unternehmen, insbesondere über die wirtschaftliche Entwicklung und über Gesellschafterbeschlüsse zu verlangen. Die selbstständige Geltendmachung von Auskunfts- und Informationsrechten einzelner Poolmitglieder gegenüber dem Unternehmen bleibt hiervon unberührt. Es ist jedoch das gemeinsame Verständnis der Poolmitglieder, dass die Geltendmachung von Informationsrechten vorrangig über den Poolsprecher erfolgen soll. Die eigenständige Geltendmachung von Auskunfts- und Informationsrechten gegenüber dem Unternehmen soll nur im Ausnahmefall erfolgen.
-
Beitritt weiterer Poolmitglieder
-
Die Poolversammlung kann mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen der stimmberechtigten Poolmitglieder die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Pool gestatten. Rechtsnachfolger eines Poolmitglieds, sei es unter Lebenden oder von Todes wegen, treten in alle Rechte und Pflichten des früheren Poolmitglieds aus dieser Vereinbarung ein, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung der übrigen Poolmitglieder bedarf.
-
-
Mehrere Rechtsnachfolger eines verstorbenen Poolmitglieds haben unverzüglich - spätestens innerhalb eines (1) Monats nach Aufforderung durch den Poolsprecher - zur Wahrnehmung ihrer Rechte aus diesem Pool einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Erfolgt dies nicht, so ruhen alle Rechte der Rechtsnachfolger bis zum Tage der Bestellung des Vertreters.
-
-
Die Poolmitglieder bieten hiermit unwiderruflich allen bestehenden oder künftigen Wandeldarlehensgebern der Gesellschaft an, diesem Vertrag nach erfolgter Wandlung beizutreten. Die Poolmitglieder verzichten auf das Erfordernis, dass ihnen der Beitritt gemäß § 151 Satz 1 BGB angezeigt wird. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Beitritt allen anderen Gesellschaftern mitzuteilen und diese unverzüglich zu unterrichten.
-
-
Vertragsdauer; Ausscheiden von Poolmitgliedern
-
Die ordentliche Kündigung ist bis zum
ausschluss der ordentlichen kundigung ausgeschlossen und danach jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
-
-
Die Kündigung ist mit eingeschriebenem Brief gegenüber dem Poolsprecher auszusprechen, der unverzüglich die übrigen Poolmitglieder hierüber benachrichtigt.
-
-
Eine Kündigung hat nicht die Auflösung dieser Vereinbarung, sondern lediglich das Ausscheiden des kündigenden Poolmitglieds bzw. der kündigenden Poolmitglieder zur Folge. Die Poolvereinbarung wird zwischen den verbleibenden Poolmitgliedern fortgesetzt.
-
-
Ein Poolmitglied scheidet aus, wenn es nicht mehr am Unternehmen beteiligt ist, mit Beendigung der Beteiligung.
-
-
Ein Poolmitglied kann ausgeschlossen werden, wenn in seiner Person ein die anderen Poolmitglieder nach § 723 Abs. 1 S. 2 BGB zur Kündigung berechtigender Umstand eintritt (§ 737 BGB), insbesondere wenn das betroffene Poolmitglied trotz vorheriger Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist einen Verstoß gegen eine wesentliche Verpflichtung aus dieser Vereinbarung, aus der Satzung des Unternehmens oder aus einer Beteiligungsvereinbarung abstellt und wenn daher den übrigen Poolmitgliedern eine weitere Zusammenarbeit mit dem betroffenen Poolmitglied nicht zuzumuten ist.
-
-
Über den Ausschluss beschließt die Poolversammlung. Der Beschluss bedarf der Einstimmigkeit aller übrigen Poolmitglieder. Das betroffene Poolmitglied hat bei dieser Beschlussfassung kein Stimmrecht. Der Ausschluss ist durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem ausgeschlossenen Poolmitglied zu erklären.
-
-
Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem (1) Monat nach Aufgabe der Ausschlusserklärung zur Post gerichtlich angefochten werden.
-
-
Schlussbestimmungen
-
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
-
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung als solcher und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame oder ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.
-
-
Jegliche Mitteilungen, die diesen Poolvertrag betreffen, sind bis zu einer an den Poolsprecher zu richtenden Änderungsmitteilung ausschließlich an die im Poolvertrag genannten Kontaktdaten zu richten.
-
-
Der für diesen Vertrag maßgebliche Text ist derjenige, der in deutscher Sprache abgefasst ist. Bei einer unterschiedlichen Auslegung des deutschsprachigen und des englischsprachigen Texts hat der deutschsprachige Text Vorrang.
-
-
Gerichtsstand für alle auf dieser Vereinbarung beruhenden Auseinandersetzungen der Poolmitglieder untereinander ist der Sitz des Unternehmens, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.
-
Anlage: Vollmacht
Vollmachtgeber
__________________________
geboren am ______________
wohnhaft ______________
erreichbar unter
Telefon: __________________________
E-Mail: __________________________
bevollmächtigt hiermit
Bevollmächtigte
geboren am
wohnhaft
erreichbar unter
Telefon:
E-Mail:
und zwar jeden von ihnen einzeln, den Vollmachtgeber in sämtlichen Angelegenheiten als Gesellschafter der
eingetragen im Handelsregister des
unter
("Gesellschaft")
insbesondere in Gesellschafterversammlungen und bei Beschlussfassungen zu vertreten und seine Rechte als Gesellschafter, insbesondere sein Stimmrecht, wahrzunehmen und sonstige Erklärungen in seinem Namen abzugeben ("Gesellschafterstellung").
Die Vollmacht umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Rechtsgeschäfte und Handlungen:
-
-
Entgegennahme von Ladungen zu Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft sowie zum Verzicht auf sämtliche nach Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft oder einer Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung der Gesellschaft bestehenden Formen und Fristen zur Ladung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen;
-
-
-
Ausübung des Stimmrechts aus sämtlichen Geschäftsanteilen des Vollmachtgebers innerhalb und außerhalb von Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft sowie die Vertretung des Vollmachtgebers auf Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft;
-
-
-
Verzicht auf die im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft und/oder in der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung der Gesellschaft geregelten etwaigen Bezugsrechte, Vor- und Mitverkaufsrechte und/oder sowie Abgabe von Zustimmungserklärungen im Rahmen von Anteilsübertragungen;
-
-
-
Ausübung von Gesellschafterrechten, insbesondere der Geltendmachung von Auskunfts- und Informationsrechten gemäß § 51a GmbHG oder vergleichbaren Regelungen;
-
-
-
Unterzeichnung von Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen im Rahmen zukünftiger Finanzierungsrunden der Gesellschaft sowie zur Abgabe von Übernahmeerklärungen.
-
Von der Vollmacht umfasst sind die Abgabe und Entgegennahme sämtlicher Erklärungen, die Unterzeichnung, Änderung oder Ergänzung von Urkunden, die Vornahme von Rechtsgeschäften und Handlungen aller Art, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung stehen (eingeschlossen die Berichtigung von Dokumenten), außerdem sämtliche Handlungen, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Zwecken dieser Vollmacht erforderlich oder angemessen sind oder die der jeweilige Bevollmächtigte im Rahmen der vorgenannten Zwecke dieser Vollmacht für erforderlich oder angemessen hält. Im Zweifel ist diese Vollmacht weit auszulegen.
Falls eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vollmacht wird unwiderruflich erteilt.
Jeder Bevollmächtigte ist jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB (Mehrfachvertretung und In-Sich-Geschäft) und ähnlichen Beschränkungen aufgrund sonstigen anwendbaren Rechts befreit und berechtigt – ebenfalls unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB – schriftlich Untervollmachten zu erteilen.
Der für die Vollmacht maßgebliche Text ist derjenige, der in deutscher Sprache abgefasst ist. Bei einer unterschiedlichen Auslegung des deutschsprachigen und des englischsprachigen Texts hat der deutschsprachige Text Vorrang.
Von dieser Vollmacht darf mehrfach Gebrauch gemacht werden.
Diese Vollmacht unterliegt deutschem Recht.
Metadaten
Free
Experte zum Thema
Dr. Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @SOLVING TAX
- Unverbindlich anfragen
- Individuelles Angebot erhalten
- Fragen zur Vorlage rechtssicher klären
Ausfüllhilfe
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.
Beispiel: Beispiel GmbH
Beispiel: München
Beispiel: Amtsgericht München
Beispiel: HRB 123456
Beispiel: Mara Musterfrau
Beispiel: 30.06.1988
Beispiel: Lindenweg 10, 60316 Frankfurt am Main
Beispiel: 01234567890
Beispiel: mara.musterfrau@example.com
Ende der Amtszeit des ersten Poolsprechers bis, bis zu welchem der Poolsprecher im Amt bleiben soll.
Beispiel: 31.12.2026
Zeitpunkt, bis zu welchem die ordentliche Kündigung ausgeschlossen sein soll.
Beispiel: 31.12.2028