Resolvio vs. DocuSign – Warum e-Signaturen für Gesellschafterbeschlüsse nicht reichen
Wer Gesellschafterbeschlüsse digitalisieren möchte, steht oft vor der Wahl: ein gängiges Signatur-Tool wie DocuSign – oder eine spezialisierte LegalTech-Lösung wie Resolvio?
Auf den ersten Blick scheinen beide dasselbe zu tun: digital unterschreiben. Im Gesellschaftsrecht liegt der Teufel im Detail. DocuSign ist der globale Standard für Verträge. Bei Beschlüssen reicht „PDF hochladen und unterschreiben“ oft nicht – selbst dann nicht, wenn technisch eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur genutzt wird.
Resolvio bildet die Logik von Abstimmungen und Versammlungen ab: nicht nur Signatur, sondern rechtssichere Beschlussfassung.
Der wesentliche Unterschied
DocuSign: Generalist für Verträge
DocuSign ist hervorragend geeignet, zweiseitige Verträge digital zu unterzeichnen (Arbeitsvertrag, NDA, Mietvertrag). Fokus: Dokumentenaustausch – PDF hochladen, Felder setzen, signiert zurück.
DocuSign unterstützt dabei verschiedene Signaturstufen (bis hin zur QES, je nach Produkt und Region). Das löst die Unterschriftsfrage – nicht die Beschlussfrage.
Resolvio: Betriebssystem für Gesellschaftsrecht
Resolvio ist keine reine Signatur-Software, sondern eine Plattform für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, Holding & Co.). Dedizierte Workflows für Gesellschafterversammlungen und Umlaufbeschlüsse gehen über das Setzen einer Unterschrift hinaus: Es wird korrekt abgestimmt, ausgezählt und festgestellt.
Welche Signaturstufe Sie in Resolvio gremienweit konfigurieren (handgeführte App-Signatur oder QES, optional ergänzt um 2FA beim Login), ist eine zweite, wichtige Entscheidung – siehe Digitale Signaturen bei Beschlüssen und
Qualifizierte Signatur (QES).
Warum reine Signatur-Tools bei Beschlüssen riskant sein können
1. Fehlende Ergebnisfeststellung
Im Gesellschaftsrecht reicht es oft nicht, dass alle „unterschreiben“. Ein Beschluss wird rechtlich häufig erst wirksam, wenn das Ergebnis förmlich festgestellt (und dokumentiert) wird. Fehlt das, droht nach höchstrichterlicher Linie Nichtigkeit bzw. Angreifbarkeit.
- DocuSign: liefert ein unterschriebenes PDF. Kein eigener Prozessschritt für die Feststellung.
- Resolvio: integriert die Ergebnisfeststellung in den Workflow und erzeugt ein Protokoll, das sie dokumentiert.
2. Abstimmung vs. Unterschrift
Ein Vertrag wird unterschrieben; über einen Beschluss wird abgestimmt.
- Bei DocuSign brauchen Sie Bastellösungen für Enthaltung oder Nein. Oft unterschreiben alle das Dokument – implizit als „Ja“.
- Resolvio bietet Ja / Nein / Enthaltung, erfasst Mehrheiten und den Willen jedes Gesellschafters klar.
Funktionsvergleich (Praxis)
| Funktion | Resolvio | DocuSign / typische Signatur-Tools |
|---|---|---|
| Rechtssichere Beschluss-Vorlagen | ✓ | |
| Stimmabgabe Ja/Nein/Enthaltung | ✓ | |
| Automatische Auszählung / Mehrheiten | ✓ | |
| Ergebnisfeststellung | ✓ im Protokoll | |
| Protokoll-Generierung | ✓ | |
| Einladung form- & fristgerecht | ✓ | |
| Archiv / Beschlussbuch | ✓ | eher Dokumentenablage |
| Signaturstufen bis QES | ✓ im Workflow | ✓ möglich, aber ohne Beschluss-Logik |
Workflow: Medienbruch vs. eine Plattform
Mit einem Signatur-Tool: Antrag in Word → PDF → Upload → Felder → Versand → Rücklauf prüfen → manuell ablegen.
Mit Resolvio: Vorlage → Einladung → digitale Abstimmung (auch mobil) → Auszählung & Feststellung → fertiges Protokoll – mit der für das Gremium konfigurierten Signaturstufe (handgeführte Signatur oder QES) und optional Login-2FA.
Fazit: das richtige Werkzeug für den Zweck
Die Wahl ist keine Frage von „besser“ oder „schlechter“, sondern vom Einsatzzweck.
- DocuSign (o. Ä.), wenn Sie Arbeitsverträge, NDAs oder Kundenvereinbarungen unterschreiben lassen – dafür ist das Tool gemacht.
- Resolvio, wenn Sie Gesellschafterbeschlüsse fassen, Versammlungen abhalten oder Corporate Governance digitalisieren. Hier brauchen Sie gesellschaftsrechtliche Logik (Abstimmung, Feststellung, Protokoll) – und darauf aufbauend die passende, gremienweit konfigurierte Signaturstufe.
Eine qualifizierte Signatur auf dem falschen Prozess macht den Beschluss nicht automatisch wasserdicht. Mehr dazu: Qualifizierte Signatur (QES). Der richtige Prozess mit der passenden Signaturstufe schon eher.
Ein Artikel von
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL
Hubertus Scherbarth ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.


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